Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Birdsview GmbH gegenüber Geschäftskunden. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Birdsview.
2. Angebote, Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Verbindliche Angebote gelten zwei Wochen ab Zugang. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Annahme durch den Kunden zustande.
3. Leistungserbringung, Subunternehmer
Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Höhere Gewalt berechtigt zur Verschiebung oder zum Rücktritt. Birdsview darf Subunternehmer einsetzen; die Gewährleistungspflichten verbleiben bei Birdsview.
4. Mitwirkung und Beistellungen
Benannte Ansprechpartner vertreten den Kunden. Birdsview stellt qualifizierte Mitarbeiter bereit; Kunden dürfen diesen keine Weisungen erteilen. Verletzungen der Mitwirkungspflichten durch den Kunden berechtigen zu Termin- und Vergütungsanpassungen.
5. Nutzungsrechte
Die Einräumung von Nutzungsrechten setzt die vollständige Zahlung voraus. Birdsview behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
6. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsvorschriften. Der Kunde muss notwendige Informationen bereitstellen und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung schaffen. Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich; die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
7. Haftung
Birdsview haftet unbeschränkt für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt. Mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
8. Verjährung
Ansprüche verjähren grundsätzlich nach 12 Monaten. Gesetzliche Fristen gelten für vorsätzliches Handeln, Produkthaftung und Personenschäden.
9. Rechte Dritter, Freistellung
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt Birdsview von Ansprüchen Dritter frei. Birdsview führt die Verteidigung bei Schutzrechtsverletzungen und kann Gegenstände ändern, ersetzen oder deren Wert erstatten.
10. Referenzen
Birdsview darf abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kundennamens und der Branche als Eigenreferenz verwenden.
11. Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit 12 Monate; automatische Verlängerung um 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Gesetzliche Kündigungsrechte und außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
12. Vergütung, Zahlungsbedingungen
Vergütungen können monatliche Pauschalen, nutzungsbasiert oder aufwandsbasiert sein. SaaS-Gebühren sind monatlich im Voraus ohne Abzug fällig. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer; Preiserhöhungen sind bei nachgewiesenen Kostensteigerungen mit 1 Monat Vorankündigung zulässig.
13. Besondere Bestimmungen für SaaS
98,5% jährliche Verfügbarkeit garantiert (ausgenommen geplante Wartungsfenster). Birdsview darf die Software aktualisieren; bei wesentlicher Beeinträchtigung des Dienstes hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
14. Datenschutz
Jede Partei hält eigenverantwortlich die anwendbaren Datenschutzgesetze ein. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist als Anlage 1 beigefügt; Bestimmungen des AVV haben Vorrang vor dem Hauptvertrag, soweit zutreffend.
15. Änderungsrecht
Birdsview darf diese AGB mit einer einmonatigen Widerspruchsfrist für den Kunden ändern. Bei wesentlichen Änderungen kann der Kunde bei Widerspruch kündigen.
16. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz von Birdsview für Kaufleute und juristische Personen.
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der AVV regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten gemäß Art. 28 DSGVO. Wesentliche Bestimmungen umfassen: Verarbeitung nur nach dokumentierter Weisung, Vertraulichkeitsverpflichtungen der Mitarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, unverzügliche Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen, Verwaltung von Unterauftragsverarbeitern mit Vorankündigung, Unterstützung bei Betroffenenrechten sowie Audit- und Kontrollrechte.
Zugelassene Unterauftragsverarbeiter: Amazon Web Services EMEA SARL (Cloud-Infrastruktur, E-Mail, Speicher, Rechenleistung) und Supabase Inc (Datenbankverwaltung, Authentifizierung, Serverless-Funktionen).
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Birdsview implementiert umfassende Sicherheitsmaßnahmen, darunter: Governance- und Incident-Response-Frameworks, Zugangskontrolle und Netzwerksegmentierung, AES-256-Verschlüsselung für Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung, tägliche verschlüsselte Backups sowie regelmäßige Sicherheitstests durch externe Penetration-Testing-Unternehmen.
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